Viele Mieter und Hausbesitzer kennen dieses Problem. Schimmelbefall ist nicht nur optisch unschön, sondern kann auch schnell gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade wenn Kinder mit Schimmel in Berührungen kommen, können schwere Atemwegserkrankungen erfolgen.
An dieser Stelle sei zu beachten, dass Schimmelbildung nicht zwangsläufig auf nicht vorhandene Hygiene oder Lüftung zurück zu führen sein muss. Oftmals sind es eigentlich simple Konstruktionsfehler in der Bausubstanz. Fehlende oder unvollständige Isolierung kann hierbei beispielsweise eine Ursache darstellen.
Vorsicht sei beim Umgang mit Antischimmelmitteln geboten. Diese sollen den Schimmel zwar vergiften, sind jedoch meist flüssig. Genau hierin liegt das Problem. Flüssigkeit unterstützt den Schimmel in seinem Wachstum. Die für den Schimmel eigentlich giftigen Substanzen sind dabei meist nicht ausreichend vorhanden, um die Anwender nicht zu gefährden.
Prinzipiell sind vier Lüftungen am Tag zu empfehlen, um der Schimmelbildung vorzubeugen. Zu beachten ist hierbei, dass dies nicht im Winter geschehen sollte. Kalte Luft kondensiert sofort an einer warmen Fläche und wirkt sich erneut negativ auf die Raumfeuchte aus. Empfehlenswert ist die gleichmäßige Beheizung von Wohn- und Schlafzimmer, um ein Raumfeuchte-Gleichgewicht herzustellen.
Wer bereits Schimmel in der Wohnung hat, sollte sofort den Eigentümer informieren. Der Schimmelbefall kann aus gesundheitlicher Hinsicht schnell zu einer Unbewohnbarkeit führen. Hausbesitzern, wie auch Mietern, sei an dieser Stelle ein Gutachter ans Herz gelegt. Dieser kann durch entsprechende Messungen schnell eventuelle Fehler in der Isolierung oder andere bauliche Mängel nachweisen. Notfalls lassen sich die so anfallenden Kosten auch auf dem Rechtswege wieder einklagen, da der Beweis des Baupfusches so erbracht werden kann.
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