Hausschwamm

Hausschwamm zerstört Holz

Der Begriff Hausschwamm (kurz von “Echter Hausschwamm”) steht für einen Pilz, dessen lateinische Bezeichnung “Serpula lacrymans” ist. Bedingt durch seinen Lebensraum und die Folgen davon, ist er für die Menschen ein als “holzzerstörend” bezeichneter Pilz. Und zwar lebt er im feuchten, in Gebäuden verbauten, Holz (auch Totholz genannt), wobei er entsprechende Schäden verursacht.

Die vom Hausschwamm hervorgerufenen Schäden sind an der Holzoberfläche zu erkennen. Zu erkennen ist er durch die für ihn charakteristische rostbraune watteartige Masse und den weißen Rändern. Allerdings wächst er langsam und unbemerkt, so dass die Schäden spät entdeckt werden. Die Wirkung (Braunfäule genannt) für das befallene Holz ist, dass ihm die Zellulose entzogen wird.

Neben der Holzkonstruktion kann der Hausschwamm auch das Mauerwerk befallen. Laut BGB ist der Befall ein schwerer, in manchen Bundesländern sogar meldepflichtiger, Baumangel. Die sehr schwierige Schadensbekämpfung ist nur von dafür autorisierten Fachunternehmen vorzunehmen und zudem von einem Sachkundigen zu überwachen. Reicht Sanierung nicht aus, ist die Holzkonstruktion auszutauschen, gegebenenfalls auch das Mauerwerk zu erneuern.

Vorbeugung ist besser als Schadensbekämpfung. Daher muss das für neue Holzkonstruktionen verwendete Holz nach entsprechenden DIN Normen imprägniert werden. Zumal der Befall neben Wertminderung des geschädigten Gebäudes auch die Gesundheit der Menschen dadurch gefährdet , dass sich durch den Hausschwamm zudem Schimmelpilze bilden. Beim Hausverkauf den Hausschwammbefall verschweigen, kann – falls er meldepflichtig ist – einen Schadensersatz nach sich ziehen (Achtung: Meldepflicht!)

Weiterführende Informationen:

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