Echter Hausschwamm – Meldepflicht
Als echter Hausschwamm wird in der Regel immer der holzzerstörende Pilz mit dem lateinischen Namen Serpula Lacrymans bezeichnet. Im Jahr 2004 wurde der Hausschwamm als Pilz des Jahres bezeichnet. Er befällt vor allen Dingen immer die Arten von Holz, die schon verbaut worden sind. Um Leben zu können, benötigt der Hausschwamm einen feuchten, aber in keinem Fall, einen zu kalten Lebensraum. Man findet ihn besonders am sogenannten Totholz, aber durchaus auch an vielerlei organischen Materialien. Hierzu können Spanplatten ebenso zählen, wie auch Stroh und Schilf.
Der Hausschwamm fühlt sich aber auf Eichenholz weniger wohl, was auch den geringen Befall auf diesem Holz beweist. Durch die im Eichenholz vorhandenen Gerbsäuren und auch durch die anderen Inhaltsstoffe des Eichenholzes, die wiederum als natürliche Fungizide wirken, hat er keine Chance zum Überleben.
Allerdings sollte hier auch erwähnt werden, dass echter Hausschwamm auch Mauerwerk und alten Beton befallen kann. Beim Holz findet der Hausschwamm idealste Bedingungen bei einer 50-prozentigen Holzfeuchte vor. Aber er kann sogar als einziger Pilz auch Holz mit einer 20-prozentigen Feuchte befallen. Das macht ihn auch so gefährlich. Er kann sich sogar in Deckenschüttungen bis auf eine Länge von 10 Metern ausbreiten und dies auch auf sehr trockenem Material, solange er nur eine Feuchtigkeitsquelle zur Verfügung hat. Die optimale Wachstumstemperatur für den Hausschwamm wird von den Experten mit zwischen 28 Grad Celsius und 22 Grad Celsius benannt.
Es können sogar Schäden für die Gesundheit des Menschen auftreten. Deshalb besteht auch eine Meldpflicht.
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